Seit 1. Januar 2003 ist die Betriebssicherheitsverordnung auf Aufzugsanlagen anzuwenden. Das gilt für jeden Aufzug / Fahrstuhl der Personen befördert!
Bestandteil der Betriebssicherheitsverordnung ist für überwachungsbedürftige Anlagen (z.B. Personenaufzüge und Lastenaufzüge mit Personenbeförderung) die im §15 BetrSichV geforderte Sicherheitstechnische Bewertung, soweit sie noch nicht im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach §3 BetrSichV bereits erfolgt ist.
Auf der Grundlage der Sicherheitstechnischen Bewertung sind die Prüffristen der Gesamtanlage und der Anlagenteile zu ermitteln. Zur Erhöhung der Sicherheit bestehender Aufzüge wurde die Europäische Norm EN81-80 (Regeln für die Erhöhung der Sicherheit bestehender Personenaufzüge und Lastenaufzüge) entworfen. AUFZÜGE AVATEC setzt auf Basis dieser Norm das Sicherheitsniveau Ihrer Aufzugsanlage bzw. Aufzug / Fahrstuhl um.
Roland Bremer
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